VOLKSREPUBLIK CHINA
Visumantrag VR China nur noch online !
Die chinesische Regierung stellt nun, genau wie Indien und die Russische Föderation auch in Deutschland auf ein verpflichtendes elektronisches Antragsverfahren um.
Seit diesem Jahr müssen alle Visumanträge über die Webseite des "Chinese Visa Application Service Center Berlin" erfasst werden, völlig unabhängig davon, in welchem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland das Visum beantragt wird. Der Abfrageprozess beim neuen Visumantrag ist wesentlich umfangreicher als bisher. Es handelt sich um einen 9- seitigen Visumantrag zu dem bisher 4- seitigen Antrag, welcher handschriftlich ausgefüllt werden konnte.
Weiterhin sind die Fragen bisher nur in Englisch und Chinesisch verfügbar.
Bevor Sie den Online- Antrag abschließen, kreuzen Sie bei 9.1.A bitte "no" an und bei 9.1.B "by visiting the visa center" an.
Wir reichen für Sie wie gehabt den Antrag ein und holen den Pass wieder ab.
Nach dem Ausdrucken muss der Antragsteller bei Punkt 9.1. im Original unterschreiben.
Sie können uns jederzeit telefonisch (033209 208840) oder per E-Mail kontaktieren und wir helfen Ihnen kostenlos den Visaantrag auszufüllen!!!
Visum
- allgemein erforderlich
Antragsunterlagen Visum VR China
- Reisepass (noch mindestens 6 Monate über Reisezeitraum hinaus gültig und mindestens noch 2 freie Seiten für Visumeintrag)
- 1 Antragsformular vollständig ausgefüllt und zweimal unterschrieben
- 1 Passbild (im Visaantrag eingescannt)
- Datenschutzerklärung
Touristenvisum VR China
- Das Visum wird für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalig oder zweimalig) bei einer Gültigkeit von 3 Monaten erstellt. Zusätzlich sind für ein Touristenvisum die Flugbuchung und die Hotelbestätigung in Kopie mit einzureichen.
- Bei Beantragung einer zweimaligen Einreise ist der zweite Einreisetermin im Visaantrag mit anzugeben!
Geschäftsvisum VR China
- Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums ist generell eine Einladung nötig. Für einen Aufenthalt von mehr als zwei Einreisen und einer Gültigkeit von mehr als 3 Monaten (Jahres- oder Halbjahresvisum) wird unbedingt eine Einladung einer einladungsberechtigten Firma oder Handelskommission der zuständigen Provinzregierung (mit Referenznummer und offiziellem Stempel) oder eine Sonderbestätigung vom zuständigen Außenministerium, Wirtschaftsministerium o.ä. benötigt.
- Bei Beantragung einer zwei- bzw. mehrmaligen Einreise ist der zweite Einreisetermin im Visaantrag mit anzugeben!
Wir versuchen, die Visabestimmungen für visapflichtige Länder permanent zu aktualisieren.
Für verbindliche Informationen bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, da kurzfristige Änderungen der Visabestimmungen seitens der Konsulate nicht auszuschließen sind. Wir übernehmen keine Haftung.
Für Informationen zu visapflichtigen Ländern, welche Sie nicht auf unserer Seite finden,
- bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren (033209 208840)
- oder per E-Mail (kontakt@visumservice-berlin.de) nachzufragen.